Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die PSA umfasst alle Ausrüstungsgegenstände, die Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen.
Wichtig: PSA ist immer die letzte Maßnahme, wenn technische Lösungen nicht ausreichen.

Die Rangfolge: Das STOP-Prinzip

Bevor man PSA anzieht, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Gefahr anders beseitigt werden kann:

  1. Substitution (Gefahrstoff durch harmlosen Stoff ersetzen).
  2. Technische Maßnahmen (Absaugung, Schutzzaun).
  3. Organisatorische Maßnahmen (Zugang beschränken, Arbeitszeit begrenzen).
  4. Persönliche Maßnahmen (PSA tragen).

🦺 1. Grundausstattung Werkstatt

Was jeder Metallbauer braucht, sobald er die Werkstatt betritt.


💥 2. Spezielle Gefahren

Zusätzlicher Schutz je nach Tätigkeit.


🔍 Pflichten

  • Arbeitgeber: Muss PSA kostenlos zur Verfügung stellen und unterweisen.
  • Arbeitnehmer: Ist gesetzlich verpflichtet, die PSA zu tragen und vor Gebrauch auf Mängel zu prüfen.