Atemschutz & Gehörschutz

Atemschutz & Gehörschutz

Lärm und Staub schädigen schleichend. Man merkt es oft erst Jahre später.

1. Gehörschutz

Lärmschwerhörigkeit ist unheilbar.

Lärmbereiche (Auslösewerte)

  • Ab 80 dB(A): Arbeitgeber muss Gehörschutz anbieten.
  • Ab 85 dB(A): Lärmbereich! Kennzeichnungspflicht + Tragepflicht für Gehörschutz.

(Zum Vergleich: Ein Winkelschleifer hat ca. 100 dB. Ohne Schutz sind Schäden nach wenigen Minuten möglich!)

Arten

  • Kapselgehörschutz ("Micky Mäuse"): Schnell auf/absetzbar. Gut für kurzzeitigen Lärm.
  • Gehörschutzstöpsel: Müssen gerollt und tief eingesetzt werden. Besser bei Hitze (Schweißhelm) oder Dauerlärm.
  • Otoplastiken: Angepasste Stöpsel vom Hörgeräteakustiker.

2. Atemschutz

Gegen Stäube (Schleifen) und Rauche (Schweißen).

Partikelfiltermasken (FFP)

  • FFP1: Nur gegen ungiftige Stäube (z. B. Baustellenschmutz).
  • FFP2: Gegen mindergiftige Stäube/Rauche (z. B. Schleifstaub Stahl, Schweißrauch Baustahl).
  • FFP3: Gegen giftige/krebserregende Stoffe (z. B. Edelstahlstaub, Chrom, Nickel, Schimmelsporen).
Bartträger

Atemschutzmasken sind bei Bartträgern nicht dicht (Leckage bis zu 50%!). Hier helfen nur gebläseunterstützte Helme.