Atemschutz & Gehörschutz
Atemschutz & Gehörschutz
Lärm und Staub schädigen schleichend. Man merkt es oft erst Jahre später.
1. Gehörschutz
Lärmschwerhörigkeit ist unheilbar.
Lärmbereiche (Auslösewerte)
- Ab 80 dB(A): Arbeitgeber muss Gehörschutz anbieten.
- Ab 85 dB(A): Lärmbereich! Kennzeichnungspflicht + Tragepflicht für Gehörschutz.
(Zum Vergleich: Ein Winkelschleifer hat ca. 100 dB. Ohne Schutz sind Schäden nach wenigen Minuten möglich!)
Arten
- Kapselgehörschutz ("Micky Mäuse"): Schnell auf/absetzbar. Gut für kurzzeitigen Lärm.
- Gehörschutzstöpsel: Müssen gerollt und tief eingesetzt werden. Besser bei Hitze (Schweißhelm) oder Dauerlärm.
- Otoplastiken: Angepasste Stöpsel vom Hörgeräteakustiker.
2. Atemschutz
Gegen Stäube (Schleifen) und Rauche (Schweißen).
Partikelfiltermasken (FFP)
- FFP1: Nur gegen ungiftige Stäube (z. B. Baustellenschmutz).
- FFP2: Gegen mindergiftige Stäube/Rauche (z. B. Schleifstaub Stahl, Schweißrauch Baustahl).
- FFP3: Gegen giftige/krebserregende Stoffe (z. B. Edelstahlstaub, Chrom, Nickel, Schimmelsporen).
Bartträger
Atemschutzmasken sind bei Bartträgern nicht dicht (Leckage bis zu 50%!). Hier helfen nur gebläseunterstützte Helme.